Allgemeine Geschäftsbedingungen
BETONart Audio
- Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge von Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Verbraucher=Auftraggeber) mit BETONart AUDIO. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
- Wiederrufsbelehrung
Der Käufer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab der Inbesitznahme der Ware ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie BETONart AUDIO (Auftragnehmer) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
- Auftragsabwicklung
Rechtsgrundlage für einen Auftrag ist ein aktuelles Angebot von BETONart AUDIO (Auftragnehmer). Wenn nicht anders vereinbart, hält sich der Auftragnehmer 6 Wochen an sein Angebot gebunden. Spätere Beauftragungen bedürfen einer erneuten Bestätigung durch den Auftragnehmer oder eines neuen Angebots. Das Angebot ist innerhalb der angegebenen Frist unterzeichnet an den Auftragnehmer zurück zu senden.
- Preise
Verträge kommen ausschließlich zu den in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Bedingungen und Preisen zustande. Evtl. anfallende Lieferkosten werden gesondert berechnet. Wenn nicht anders vereinbart, wird vor Auslieferung bzw. Installation vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig. Die Auslieferung erfolgt nach Zahlungseingang der Anzahlung bzw. wie im Angebot angegeben. Bei nicht erfolgter Anzahlung sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises aus jeder Lieferung vor. Der Auftraggeber ist unter Ausschluss anderer Verfügungen widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, sofern die aus der Weiterveräußerung erwachsende Forderung abtretbar ist. Der Auftraggeber wird die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen, wenn der Dritterwerber nicht sofort bezahlt. Bei Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber schon jetzt alle ihm hieraus erwachsenden Forderungen an uns ab. Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zum Einzug ermächtigt. Auf Verlangen hat er uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen. Wir sind ermächtigt, im Namen des Auftraggebers den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen. Bei Weiterveräußerung unserer Ware mit fremden Sachen gilt die Forderung des Auftraggebers gegen seinen Abnehmer in Höhe unseres Rechnungsbetrages als abgetreten. Als Veräußerung im vorstehenden Sinne gilt auch der Einbau der Vorbehaltsware in Grundstücke oder Bauwerke und die Verwendung zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge. Das Recht zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug erlischt im Falle der Zahlungseinstellung, insbesondere jedoch bei Stellung eines Insolvenzantrages hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers auch ohne ausdrücklichen Widerruf unsererseits. Bei Zugriffen Dritter – z.B. im Wege der Zwangsvollstreckung – auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige Kosten trägt der Auftraggeber, soweit Ersatz von Dritten nicht zu erlangen ist. Der Auftraggeber hat uns auf Verlangen über den Bestand/Veräußerung/Verarbeitung/Umwandlung/Verbindung der Vorbehaltsware Auskünfte zu geben.
- Gewährleistung/Reklamationen
BETONart AUDIO steht für die Betriebsbereitschaft der hergestellten/ gelieferten Ware (Verkaufsgegenstand) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so BETONart AUDIO die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Im Falle von unsachgemäßen Reparaturarbeiten oder Änderungen durch den Auftraggeber selbst oder einem Dritten (Montage ist ausschließlich durch geschultes Personal und unter Verwendung von durch den Hersteller spezifiziertes Zubehör, einschließlich Schrauben und anderer Anbauteile gestattet), bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung umfasst permanente Funktionalität und Verzicht von Brüchen und die Funktion beeinträchtigenden Rissen. Diese erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche Handhabung, unsachgemäße Montage oder Reparatur, äußere Krafteinwirkung bzw. Fehler beim Versand zurückzuführen sind. Im Umgang mit all unseren Beton-Produkten sind folgende Dinge zu beachten: Die Lautsprecher/Subwoofer dürfen nur in klimatisierten Wohnräumen verwenden werden. Das Aussetzen starker Hitze (oder partieller Hitze/Sonneneinstrahlung), Kälte, Trockenheit, hoher Luftfeuchtigkeit oder direktem Sonnenlicht kann zu Spannungen im Material und schließlich zu Rissen führen. Lautsprecher/Subwoofer aus Beton sind nicht in der Nähe von Heizkörpern oder anderen Wärmequellen (Kaminofen, Endstufen etc.) zu platzieren. Wir verwenden ausschließlich Beton höchster Qualitätsstufe (High Performance-Carbonbeton).
Poren und Farbschattierungen sind Merkmale von Beton, variieren von Produkt zu Produkt, und stellen keinen Mangel dar. Leichte Farbveränderungen durch natürliche Alterung sind ebenfalls möglich und kein Grund zur Reklamation. Kleine Haarrissen haben keinerlei Auswirkungen auf die Funktionalität und führen zu keiner Einbuße der klanglichen Eigenschaften/Performance da der Beton mit Carbon verstärkt ist.
Reinigen Sie die Beton-Lautsprecher/Subwoofer nur mit einem trockenen Tuch. Durch Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend. Wenn nicht anders vereinbart, leisten wir Gewähr innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Für Transporte nach Aufstellung durch uns übernehmen wir keine Gewähr, da spezielle Transportvorgaben berücksichtigt werden müssen. Während des Garantiezeitraumes werden defekte Produkte nach Ermessen von BETONart AUDIO repariert oder ausgetauscht. Folgekosten können nicht geltend gemacht werden. Die Gewährleistung gilt nicht für im Kundenauftrag angefertigte Prototypen und MOQ Reklamierte Mängel werden von uns in einer angemessenen Frist, regelmäßig acht Wochen, nachgebessert.
Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatz des fehlerhaften Erzeugnisses oder Teiles (Nacherfüllung). Folgekosten können nicht geltend gemacht werden. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so kommt das Wahlrecht dem Auftraggeber zu. Wir sind berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche durchzuführen. Ist die Nachbesserung auch nach dem zweiten Versuch fehlgeschlagen, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Falle begründeter Mängelrügen tragen wir außer den Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Kosten des Versandes zum ursprüngliche Lieferort sowie des Aus- und Einbaus. Mehrkosten, die durch einen Einsatz an einem anderen Ort als dem Lieferort entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Wir können die Vergütung unseres Aufwandes verlangen, soweit wir aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden sind, ohne dass der Auftraggeber einen Fehler nachweisen konnte.
- Terminvereinbarung
Verbindlich vereinbarte Termine zur Anlieferung und Einmessung der Ware sind von beiden Seiten einzuhalten.
- Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Der Gerichtsstand bei Geschäften mit Unternehmern ist Heidelberg. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.